[Schuldrecht] - Der Erfolgsort ist ein schuldrechtlicher Begriff und bezeichnet den Ort, an dem der Leistungserfolg eintritt. Er ist zu unterscheiden vom Leistungsort (auch Erfüllungsort genannt), wo die Leistungshandlung vorzunehmen ist. Im gesetzlichen Regelfall der Holschuld liegt der Erfolgsort wie auch der Leistungsor...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Erfolgsort_(Schuldrecht)
[Unerlaubte Handlung] - Der Erfolgsort einer unerlaubten oder strafbaren Handlung ist juristisch gesehen der Ort, an dem der Erfolg dieser Handlung eingetreten ist. Dies kann sowohl der Ort des ursächlichen Geschehens (Handlungsort) sein, als auch der Ort, an dem der Schaden entstanden ist (Schadensort). Auf englisch heiß...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Erfolgsort_(Unerlaubte_Handlung)

Der geografische Punkt, an dem der tatbestandsmäßige Erfolg eingetreten ist oder eintreten sollte.
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