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Erfolgsdelikt

Erfolgsdelikt Logo #42000 Mit Erfolgsdelikt wird ein Delikt bezeichnet, dessen Tatbestand u. a. einen bestimmten, von der Handlung unterscheidbaren Erfolg enthält. Im Gegensatz dazu steht das Tätigkeitsdelikt, bei dem der Tatbestand nur ein bestimmtes Verhalten (in der Form von aktivem Tun oder Unterlassen) und keinen davon getrennten Erfolg voraussetzt. siehe auch: Gef
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Erfolgsdelikt

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Erfolgsdelikt Logo #42834Mit Erfolgsdelikt wird ein Delikt bezeichnet, dessen Tatbestand einen bestimmten von der Handlung getrennten Erfolg voraussetzt, wie z.B. den Tod des Opfers bei Totschlag (§ 212 StGB), die Beschädigung einer Sache bei der Sachbeschädigung (§ 303 StGB). Von einem Tätigkeitsdelikt spricht man dagegen, wenn der Tatbestand nur aktives Tun und kein...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/erfolgsdelikt.php
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