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Tatmehrheit Logo #42000 Straftaten, die gleichzeitig abgeurteilt werden, aber nicht in Tateinheit stehen, werden nach deutschem Strafrecht tatmehrheitlich (sog. "Realkonkurrenz") bestraft. Gebildet wird aus den einzelnen Freiheits- oder Geldstrafen eine so genannte Gesamtstrafe. Die Tatmehrheit wird in § 53 des Strafgesetzbuches geregelt. Unterschieden wird die gleich.....
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Tatmehrheit

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Tatmehrheit Logo #42134Tatmehrheit, Strafrecht: die Realkonkurrenz.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Tatmehrheit Logo #42834Tatmehreit ist eine andere Bezeichnung für Realkonkurrenz.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/tatmehrheit.php
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