
Unter Brandstiftung versteht man das vorsätzliche oder fahrlässige und unerlaubte Inbrandsetzen eines nicht dazu bestimmten Sachgutes. Für das Jahr 2005 ermittelte das Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e.V., dass 15% aller Brände in Deutschland durch Brandstiftung entstanden. == Motive und Ursac...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Brandstiftung

ist das Inbrandsetzen einer (fremden) Sache. Die B. ist in Rom eine Straftat, auf welche der Feuertod steht. Im Mittelalter wird sie wegen ihrer Bedeutung in der Fehde eher gering gebüßt. Der Sachsenspiegel (1221-24) kennt Enthauptung oder (bei Mordbrand) Rädern als ihre Strafen, das preußische Allgemeine Landrecht (1794) Enthauptung und Feuert...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Brandstiftung, das Inbrandsetzen bestimmter Gegenstände (Gebäude, bestimmte Vorräte oder Waldungen). Voraussetzung ist, dass das vom Täter gelegte Feuer aus eigener Kraft weiterbrennen kann. Brandstiftung kann sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig begangen werden. Schwere Brandstiftung liegt vor, wenn z. B. Wohnungen in Brand gesetzt werden....
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40014

Brandstiftung: Die Faszination des Feuers, die die meisten Menschen verspüren, ist bei Pyromanen... Brandstiftung, gemeingefährliches, mit hohen Strafen bedrohtes Gefährdungsdelikt. Unterschieden werden a) einfache Brandstiftung (§ 306 StGB), Brandstiftung in Gebäuden oder an Sachen, d...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung eines Schadens durch Brand.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42257

siehe § 308 ff. STGB
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42262

Brandstiftung (mhd. brant, mortbrant, nahtbrant; mlat. incendium). Holz war das meistverwendete Baumaterial des MA. und Feuersbrunst eine allgegenwärtige und ständig gefürchtete Bedrohung. Im FMA. galt Brandlegen als im Fehdewesen übliches Bußdelikt. Mit der Unterdrückung des Fehdewesens wurde das D...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

Brandstiftung (Crimen incendii), das Verbrechen, dessen sich derjenige schuldig macht, welcher gewisse im Gesetz bezeichnete Gegenstände (Brandstiftungsobjekte) vorsätzlicher- oder fahrlässigerweise in Brand setzt. Im strafrechtlichen Sinn ist nämlich das Anzünden und Inbrandsetzen einer Sache noch nicht ohne weiteres eine B. Wer eine fremde S...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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