
Rumänien kennt unmittelbar keine Erbschaftsteuer, auch keine Schenkungsteuer mehr. Jedoch muss der Erwerb von Grundstücken von Todes wegen bei nicht rechtzeitiger Durchführung eines Nachlassverfahrens als Einkommen mit einem Satz von 1 % versteuert werden. Im Nachlassverfahren, das mit der Erteilung eines Erbscheins endet, fällt eine Stempelst...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Erbschaftsteuer_in_Rumänien
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