
. Für die Beurteilung des sehr vielgestaltigen E. kommt zunächst die Erbmasse in Betracht. Wo das Land der Sippe oder den Ahnen gehört oder Eigentum einer Adelsgruppe ist, und der einzelne nur ein Nutzungsrecht hat, beschränkt sich die Erbmasse in erster Linie auf Schmuck, Gerät, Gebrauchsgegenständ...
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
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