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Erbrecht Logo #42329Im objektiven Sinn die Summe der Rechtsvorschriften, die den Übergang des Nachlasses eines Verstorbenen (Erblassers) auf andere Personen regeln; im subjektiven Sinn das Recht des Erben, einen Nachlass ganz oder zu bestimmten Teilen in Besitz zu nehmen. Hauptrechtsquelle des österreichischen Erbrechts ist das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ï¿...
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Erbrecht Logo #42000 Das Erbrecht ist als subjektives Recht das Recht (in Deutschland sogar Grundrecht nach Artikel 14 Grundgesetz), Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu „erben“). Der Begriff Erbrecht bezeichnet im objekt...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Erbrecht

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Erbrecht Logo #42000[Deutschland] - Das Erbrecht ist als subjektives Recht das Grundrecht, Verfügungen über das Eigentum oder anderer veräußerbarer Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu „erben“). Der Begriff Erbrecht bezeichnet im objektiven Sinn auch ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Erbrecht_(Deutschland)

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Erbrecht Logo #42015ist objektiv die Gesamtheit der Rechtssätze, die das Erbe betreffen, subjektiv die im Erbfall entstehende Berechtigung des Erben am Nachlaß. Es ist von den erkennbaren Anfängen des Rechts anein wichtiger Bestandteil (des Privatrechts). Kennzeichnend ist zunächst die vorgegebene (gesetzliche) Erbfolge, welche schon im altrömischen Recht und dan...
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

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Erbrecht Logo #42072Teil des bürgerlichen Rechts, in dem der Übergang von Rechten und -Pflichten aus Anlass des Todes einer Person auf eine andere Person geregelt ist. Festgeschrieben ist das Erbrecht vor allem im fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Weitere Rechtsquellen sind: weiter...
Gefunden auf https://www.anwalt24.de/lexikon

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Erbrecht Logo #42134Das deutsche Erbrecht ist im fünften Buch des BGB (§§ 1922& ff.) enthalten. Als Grundprinzipien des deutschen Erbrechts kann man die Grundsätze der Universalsukzession (Gesamtnachfolge), der Testierfreiheit und des Verwandtenerbrechts bezeichnen.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Erbrecht Logo #42834Mit Erbrecht wird das Rechtsgebiet bezeichnet, welches sich mit der Frage beschäftigt, auf wen das Vermögen eines Verstorbenen übergeht. Zur Frage nach der Fähigkeit ein Vermögen durch Erbschaft erlangen, d.h. erben zu können, siehe unter Erbfähigkeit.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/erbrecht.php

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Erbrecht Logo #42173Erbrecht (mhd. erbereht, v. mhd. erbe, ahd. erbi, urspr. = verwaister Besitz, lat. hereditas). Erbrecht befasst sich mit dem Anspruch (Anwartrecht) Verwandter auf das Vermögen einer verstorbenen Person. Das ma. Erbrecht war zwar vom Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge (Universalsukzession) bestimmt,...
Gefunden auf https://www.mittelalter-lexikon.de/

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Erbrecht Logo #42295Erbrecht , im subjektiven Sinn das Recht einer Person (des Erben), in die Vermögensrechte eines Verstorbenen (des Erblassers) einzutreten. Im objektiven Sinn versteht man unter E. (jus hereditarium) den Inbegriff der hierauf bezüglichen Rechtssätze. Das ganze E. baut sich, rechtsphilosophisch betrachtet, auf dem bei allen zivilisierten Völkern ...
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

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Erbrecht Logo #42145. Für die Nichteingeborenen gelten nach §§3, 4 SchGG. u. § 19 KonsGG. die Vorschriften des deutsch-preußischen E. Diese sind enthalten in den §§ 1922 bis 2385 BGB., den Art. 24 bis 31 EGBGB u. 79 bis 82 P. AGBGB., in denen die gesetzliche Erbfolge (s.d.), die rechtliche Stellung der Erben im allgeme...
Gefunden auf https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard

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Erbrecht Logo #42871(Berechtigung) die Erbberechtigung des Erben, zu unterscheiden vom Recht des Vermächtnisnehmers und des Auflage- oder Pflichtteilsberechtigten.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/erbrecht-berechtigung

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Erbrecht Logo #42871(Regelungen) die Regelung des Übergangs des Vermögens (auch der Schulden) eines Erblassers (Erbschaft, Nachlass) auf den Erben und auf andere durch Verfügung von Todes wegen Begünstigte anlässlich des Erbfalls (Tod des Erblassers). Das allgemeine deutsche Erbrecht ist im 5. Buch (§§ 1922 – 2385) des...
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/erbrecht-regelungen
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