Leistungsträger in der Sozialversicherung sind die in §§ 12, 18-29 SGB I aufgeführten Körperschaften, Anstalten und Behörden, die für die Sozialleistungen zuständig sind. Neben den gesetzlichen Krankenkassen sind dies u.a. die Arbeitsämter, Berufsgenossenschaften, Versicherungsanstalten, Versorgun... Gefunden auf https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun