Erblande oder Erbstaaten waren die Gebiete eines Staates, in denen ein Fürst durch Erbrecht regierte, im Gegensatz z. B. zu den hinzueroberten oder durch völkerrechtliche Verträge erworbenen Ländern. Im früheren Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation waren Erblande die Länder des deutschen Kaisers, die dieser als Reichsfürst erblich bes... Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Erblande
(Deutschland) im Hl. Römischen Reich (Deutscher Nation) die Länder, die die ererbte Machtgrundlage einer Dynastie bildeten und meist durch verfassungsrechtliche Sonderstellung von späteren Neuerwerbungen unterschieden waren. Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/erblande-deutschland
(Österreich) die bis 1918 westlich der Leitha gelegenen Gebiete der Habsburger, im Unterschied zu den ungarischen und italienischen Besitzungen. Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/erblande-oesterreich