
Entschuldigungsirrtum ist die irrige Annahme der in Wirklichkeit nicht vorhandenen Umstände, die die Tat entschuldigen. Der Entschuldigungsirrtum ist gesetzlich geregelt für den Fall des entschuldigenden Notstands, {§|35|stgb|juris} Abs. 2 StGB, andere Entschuldigungsgründe gelten analog. Ist der Irrtum unvermeidbar, so ist der Täter straflos...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Entschuldigungsirrtum
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