Empfänger, zugelassener Bedeutung

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Empfänger, zugelassener

Empfänger, zugelassener Logo #42413Ein zugelassener Empfänger (ZE) kann Waren, die im gemeinschaftlichen/gemeinsamen Versandverfahren befördert werden, direkt in seinem Betrieb oder an einem anderen festgelegten Ort in Empfang nehmen.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42413
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