
Einzelfallentscheidung ist ein Verwaltungsakt der auf gesonderten Umständen, oftmals auf einer "Ausnahmebasis" beruht. Danach erhält der Antragsteller oft eine sogenannte Ausnahmegenehmigung. Das bedeutet, wenn eine Einzelfallentscheidung getroffen wurde, dass diese Entscheidung nicht automatisch auf alle anderen gleichwertigen Fälle bezogen .....
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https://de.wikipedia.org/wiki/Einzelfallentscheidung
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