
Hierbei handelt es sich um den ersten zu zahlenden Beitrag. Seine Zahlung ist eine Voraussetzung für den Beginn des Versicherungsschutzes.
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Die zeitlich erste zu einem Versicherungsvertrag zu zahlende Prämie (Erstprämie). Gegensatz: Folgeprämie. Wird im VVG unterschiedlich geregelt; Erstprämie im § 38 VVG; Folgeprämie im § 39 VVG.
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