
Eingleisigkeit und Zweigleisigkeit sind umgangssprachliche Begriffe, die einen Aspekt des deutschen Kommunalrechts beschreiben. Eingleisigkeit bedeutet, dass ein direkt vom Volk gewählter Vorsteher einer Kommune (z. B. Bürgermeister) sowohl als ihr politischer Repräsentant als auch als hauptamtlicher Chef ihrer Verwaltung fungiert. Das Modell d...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Eingleisigkeit
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