
Handelsgesellschaft (meist AG oder GmbH) mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren sämtliche Anteile bei einer Person vereinigt sind. Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet nur das Gesellschaftsvermögen. Die Ein-Mann-Gesellschaft ist handels- und steuerrechtlich anerkannt, obgleich sie dem ursprünglichen Gesellschaftsbegriff widerspri...
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