
Der Begriff Eigentumssicherung bezeichnet Maßnahmen, die das Grundrecht auf Eigentum ({Art.|14|gg|juris} GG) einer juristischen oder natürlichen Person schützt. Die Eigentumssicherung kann sowohl hoheitsrechtlich durch die Polizei oder Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft erfolgen, als auch durch die juristische oder natürliche Person selb...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Eigentumssicherung
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