
Unter Eigennutzung versteht man die Nutzung eines Hauses oder einer Wohnung zu eigenen Wohnzwecken. Dies ist u.a. eine zwingende Voraussetzung zur Gewährung der Eigenheimzulage.
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https://www.alusig.de/

Bezeichnung für die Nutzung eines Hauses oder eines Wohnungseigentums für eigen Wohnzwecke oder für engere Verwandte.
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https://www.enzyklo.de/lokal/42735

Unter Eigennutzung versteht man die Nutzung einer eigenen Immobilie zu Wohnzwecken. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Wohnung oder ein Haus handelt. Früher war die Eigennutzung einer Immobilie Voraussetung für die Gewährung der Eigenheimzulage. Da diese nunmehr abgeschafft ...
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Wenn der Darlehensnehmer seine Immobilie selbst bewohnt, spricht man von Eigennutzung. Diese Art der Nutzung kann für bestimmte Darlehensformen oder Sondervereinbarungen vorgeschrieben sein.
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https://www.interhyp.de/lexikon-eigennutzung.html
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