
Eigeneinrichtungen sind Behandlungseinrichtungen zur Versorgung der Versicherten wie z.B. kasseneigene Ambulatorien, Röntgen- und medizinisch-diagnostische Institute oder Zahnkliniken. Der Betrieb von Eigeneinrichtungen ist den Krankenkassen nur erlaubt, sofern diese bereits am 1. Januar 1989 bestan...
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https://www.aok-bv.de/lexikon/e/index_00303.html

In der Gesundheitswirtschaft : Eigeneinrichtungen sind Behandlungseinrichtungen zur Versorgung der Versicherten wie z.B. kasseneigene Ambulatorien, Röntgen- und medizinisch-diagnostische Institute oder Zahnkliniken. Der Betrieb von Eigeneinrichtungen ist den Krankenkasse n nur erlaubt, sofern diese bereits am 1. Januar 1989 bestanden. Eigeneinri.....
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