
 Die Eheurkunde ist der amtliche Beleg für das Bestehen oder das Ende einer Ehe. == Deutschland == Die Eheurkunde ({§|57|pstg|juris} PStG) gehört zu den Personenstandsurkunden und löste nach einer Personenstandsrechtsreform ab dem 1. Januar 2009 die bisherige Heiratsurkunde ab. Die Eheurkunden werden durch den Standesbeamten aus den Einträgen ...
Gefunden auf 
https://de.wikipedia.org/wiki/Eheurkunde
  Keine exakte Übereinkunft gefunden.