
Die Eheurkunde ist der amtliche Beleg für das Bestehen oder das Ende einer Ehe. == Deutschland == Die Eheurkunde ({§|57|pstg|juris} PStG) gehört zu den Personenstandsurkunden und löste nach einer Personenstandsrechtsreform ab dem 1. Januar 2009 die bisherige Heiratsurkunde ab. Die Eheurkunden werden durch den Standesbeamten aus den Einträgen ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Eheurkunde
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