
Ehesachen, zivilprozessuale Verfahren auf Ehescheidung und die damit zusammenhängenden Folgesachen (z. B. elterliches Sorgerecht, Unterhaltspflicht, Zugewinnausgleich), Eheaufhebung, Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe, Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft (§§ 606 folg...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Für Verfahren auf Scheidung oder Aufhebung einer Ehe, auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe oder auf Herstellung des ehelichen Lebens (Ehesachen) ist das Amtsgericht-Familiengericht zuständig. Beschreibung Über Ehesachen entscheidet das Amtsgericht-Familiengericht, in dessen Bezirk die Ehegatten ihren gemeinsamen gewöhn.....
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42202

besonderes, vom normalen abweichendes Verfahren des Zivilprozesses in Ehesachen (§§ 606 – 638 ZPO). Das zivilprozessuale Verfahren in Ehesachen richtet sich auf Scheidung, Aufhebung, auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe zwischen den Parteien oder auf Herstellung des ehelichen Lebens. Ausschließlich zuständig ist seit 1...
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/ehesachen
Keine exakte Übereinkunft gefunden.