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Ehelichkeit

Ehelichkeit Logo #42134Ehelichkeit, nach früherem Recht Bezeichnung für die eheliche Abstammung. Danach war ein Kind aufgrund der gesetzlichen, widerlegbaren Vermutung ehelich, wenn es nach der Eheschließung geboren, vor Beendigung der Ehe empfangen worden war und der Mann innerhalb der Empfängniszeit (302.† †™181. Tag vor ...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Ehelichkeit

Ehelichkeit Logo #42834Von Ehelichkeit spricht man grundsätzlich bei einem Kind, wenn es nach der Eheschließung geboren wurde. Die Ehelichkeit ist nur im Rahmen der elterlichen Sorge von Bedeutung, da bei unehelichen Kindern eine Anerkennung der Sorge (Sorgeerklärung) durch den Vater notwendig ist (§ 1626a BGB).
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/ehelichkeit.php

Ehelichkeit

Ehelichkeit Logo #42871natürliche Begründung eines ehelichen Kindesverhältnisses durch Abstammung von den Ehegatten. Sie wurde nach §§ 1591ff. BGB bei Geburt nach der Eheschließung aufgrund von Empfängnis vor oder während der Ehe und Geschlechtsverkehr der Ehegatten während der gesetzlichen Empfängniszeit, bei dem eine Empfängnis nicht (z. B. wegen...
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/ehelichkeit
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