
Unter effet utile (Effizienzgebot, frz. nützliche/praktische Wirkung) versteht man im Völkerrecht den Grundsatz, eine Norm so auszulegen und anzuwenden, dass das Vertragsziel am besten und einfachsten erreicht werden kann. Dieser Grundsatz ist durch das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge allgemein anerkannt. Der Grundsatz ist au...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Effet_utile

Mit effet utile wird das Auslegungsprinzip des EuGH für europäisches Gemeinschaftsrecht bezeichnet, das der Auslegung den Vorzug einräumt, die die Verwirklichung der Vertragsziele (der europäischen Verträge) am meisten fördert.
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/effetutile.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.