
Der börsenmäßige Handel mit Effekten (als Teil des Effektengeschäfts, Wertpapiergeschäft) erfolgt als Kassa- oder als Terminhandel. Zum ersten Bereich gehören der amtliche (Börsen-)Handel (Kursfeststellung als Einheitskursermittlung oder fortlaufende Notierung ) sowie der Handel über das Xetra-Handelssystem, zum letzteren der Handel mit Op....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/effektenhandel/effektenhandel.htm
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