
ist der nur durchgangsweise erfolgende Erwerb eines Rechts.. Lit.: Weyand, S., Der Durchgangserwerb, 1989
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Von Durchgangserwerb spricht man wenn im Rahmen einer Eigentumsübereignung im Dreipersonenverhältnis (A bedient sich des B um etwas von C zu erwerben) das Eigentum bei der Mittlerperson (B) nur für eine logische Sekunde besteht und dann gleich wieder auf den Auftraggeber (A) übergeht. Der Durchgangserwerb ist mittels der Rechtsfigur des antizip...
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