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Drohung Logo #42000 Eine Drohung ist die glaubhafte Ankündigung einer unangenehmen Maßnahme gegen jemanden, um ihn in seiner zukünftigen Handlungsweise zu beeinflussen. == Soziologie == Soziologisch gesehen ist die Drohung eine negative soziale Sanktion. Die Drohung kann zum Beispiel Menschen, die nicht gewillt sind, sich entsprechend den allgemein anerkannten ‚...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Drohung

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Drohung Logo #42000[Spieltheorie] - Drohung ist die glaubhafte Ankündigung einer unangenehmen Maßnahme gegen jemanden, um ihn in seiner zukünftigen Handlungsweise so zu beeinflussen, dass daraus ein eigener Vorteil erlangt werden kann. == Hintergrund und Umfeld == Basierend auf der Betrachtung von Gesellschaftsspielen, wird der Begriff der...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Drohung_(Spieltheorie)

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Drohung Logo #42072Inaussichtstellen eines künftigen Übels, auf dessen Eintritt der Drohende Einfluss hat oder zumindest vorgibt zu haben. Die Drohung muss sich gegen die Person richten, deren Willen gebeugt werden soll. Dabei ist unerheblich, ob die Drohung auch tatsächlich zu verwirklichen ist oder o...
Gefunden auf https://www.anwalt24.de/lexikon

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Drohung Logo #42134Drohung, die Ankündigung eines ûbels (Nachteils), das bestimmt und geeignet ist, die Willensfreiheit des Bedrohten zu beschränken und dessen Entschließung zu beeinflussen. Ein durch Drohung zustande gekommener Vertrag ist innerhalb eines Jahres ab Ende der Zwangslage anfechtbar (§ 124 BGB). Im Stra...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Drohung Logo #42274Eine Drohung ist die glaubhafte Ankündigung einer unangenehmen Maßnahme gegen jemanden, um ihn in seiner zukünftigen Handlungsweise zu beeinflussen.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42274

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Drohung Logo #42834Mit einem empfindlichen Übel droht, wer den Eintritt eines empfindlichen Übels in Aussicht stellt auf dass er zumindest vorgibt Einfluss zu haben.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/drohung.php

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Drohung Logo #42295Drohung (Minatio), die Handlungsweise, durch welche man einem andern die rechtswidrige Zufügung gewisser Nachteile in Aussicht stellt. Auf privatrechtlichem Gebiet kommt die D. insofern in Betracht, als ein Rechtsgeschäft, zu dessen Abschluß ein Kontrahent durch rechtswidrige und wirklich besorgniserregende Bedrohung bestimmt wurde, nichtig oder...
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

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Drohung Logo #42871Inaussichtstellen eines Übels, dessen Eintritt als vom Willen des Drohenden abhängig dargestellt wird (Gegensatz: Warnung ). Im bürgerlichen Recht unterliegt die unter Einfluss einer widerrechtlichen Drohung zustande gekommene Willenserklärung der Anfechtung. Im Strafrecht als Bedrohung, Landfriedensbruch oder Landzwang strafbar,...
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