
Die Drittschuldnererklärung ist nach Zustellung eines Pfändungsbeschlusses oder einer Pfändungsverfügung vom Drittschuldner auf Verlangen des Gläubigers abzugeben. Der Gläubiger hat damit ein Recht auf Auskunft über den Bestand und den Wert der gepfändeten Forderung. == Rechtsgrundlage == Die Abgabe der Drittschuldnererklärung ist in {§|...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Drittschuldnererklärung

Mit Drittschuldnererklärung wird die Erklärung eines Drittschuldners gemäß § 840 ZPO über den Bestand und die Durchsetzbarkeit einer gepfändeten Forderung bezeichnet. Die Drittschuldnererklärung ist eine Obliegenheit des Drittschuldners. Bei Verletzung entsteht dem Gläubiger ggf. ein Schadensersatzanspruch nach § 840 Abs. 2 S. 2 ZPO.
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https://www.lexexakt.de/glossar/drittschuldnererklaerung.php

Erklärung des Drittschuldner s bei Pfändung einer Geldforderung, die auf Verlangen des Gläubiger s abzugeben ist und in der der Drittschuldner zu erklären hat, ob bzw. inwieweit er die Forderung als begründet anerkennt und zur Zahlung bereit ist und ob bzw. welche Ansprüche andere Personen an die Forderung stellen (§840 ZPO). Erklärung...
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