[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Dreymark, plur. die -en, eine dreyeckige Mark, oder Grenzstein, drey Grundbesitzer, welche an Einem Orte zusammen stoßen, zugleich abzutheilen, wie Zweymark, Viermark. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_6_1_1064