
Entwurf ist der in Dresden in Sachsen auf Grund der 1862 beschlossenen Schaffung eines einheitlichen Obligationenrechts (Allgemeines Deutsches Gesetz über Schuldverhältnisse) der Staaten des Deutschen Bundes beratene Entwurf, der infolge der Auflösung des Deutschen Bundes (1866) nicht Gesetz bzw. allgemeines deutsches Recht wird.. Lit.: Kroesche...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
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