
Das sogenannte Dreilicht-Spitzensignal ist das Nachtsignal „Zg 1“, das deutsche Eisenbahnzüge an ihrem vorausfahrenden Fahrzeug führen müssen. Die Ausführung des Signals unterliegt den Bestimmungen des § 14 EBO, konkretisiert durch die Eisenbahn-Signalordnung (ESO). Der Abschnitt XII. der ESO „Signale an Zügen (Zg)“ bezeichnet das
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https://de.wikipedia.org/wiki/Dreilicht-Spitzensignal
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