auch Pastoralrat genannt Seine Errichtung in den Diözesen hängt von den Umständen der Seelsorge ab. Der Diözesanrat besteht aus Klerikern, Mitgliedern von religiösen Instituten und vor allem aus Laien; er hat beratende Funktion und wird auf Zeit nach den vom Bischof gegebenen Vorschriften konstituiert. Literatur # ·...
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In Deutschland in der Regel der Zusammenschluss von Laien, Vertretern von Pfarrgemeinde- und Dekanatsräten und katholischen Verbänden, in manchen Diözesen auch Katholikenausschuss oder Katholikenrat genannt. Seine Aufgabe ist die Förderung des Laienapostolates.
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Diözesanrat: Gremium von Laien, die dem Pfarrgemeinderat oder katholischen Verbänden angehören und für die Vertretung der Laien im gesellschaftlichen Raum verantwortlich sind.
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