
Disziplinargewalt (Disziplinarstrafgewalt, Disziplinarstrafrecht), die dem Staat und seinen Organen zustehende oder doch von ihm anerkannte Befugnis, zur Aufrechthaltung von Ordnung, Zucht und Sitte gegen Untergebene einzuschreiten. Handelt es sich nämlich um einen Eingriff in die staatliche Rechtsordnung überhaupt, welcher strafrechtliche Ahndun...
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(Disziplinarstrafgewalt), das Recht zur Ahndung dienstlicher Verfehlungen, insbesondere im Beamten- oder im Miliärverhältnis. Für die Kolonialbeamtengelten im allgemeinen die Bestimmungen des Reichsbeamtengesetzes, jedoch mit einigen Abweichungen, die mit Rücksicht auf die Entfernung oder auf besond...
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