
Eine oder ein Dispens (weiblich in der katholischen Amtssprache und im österreichischen Deutsch; männlich in Deutschland; von lateinisch dispendere „ausspannen, ausbreiten, ausdehnen“) ist die amtliche Befreiung von einem Verbot oder Gebot. == Staatliches Verwaltungsrecht == Im deutschen Verwaltungsrecht stellt der Dispens eine Ausnahmebewil...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Dispens

ist die Befreiung, insbesondere im katholischen Kirchenrecht die durch die zuständige Autorität erteilte Befreiung von der Geltung eines Rechtssatzes im begründeten Sonderfall.
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Unter Dispens versteht man einem hoheitlichen Akt, durch den die Verpflichtungskraft eines Kirchengesetzes zugunsten einzelner Personen oder Personengruppen aus besonderer Veranlassung teilweise oder vorübergehend aufgehoben wird. Dispensvollmacht besitzt der Gesetzgeber für die von ihm erlassenen...
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https://relilex.de/

Dispens bedeutet wörtlich Aufhebung einer Verpflichtung eines Kirchengesetzes zugunsten einer Person oder bestimmter Personenkreise. Eine Dispens besteht solange, wie der ihr entsprechende Grund anhält. Der Papst, die Bischöfe und die Priester Priester können von bestimmten Gesetzen dispensieren (Kirchenrecht).vgl...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42056

Dispẹns der, Recht: die Befreiung von einem gesetzlichen Verbot im Einzelfall, im Unterschied zur Erlaubnis. Der Dispens soll in der Regel unbillige Härten für den Einzelnen vermeiden oder aus Gründen des Allgemeinwohls ausgesprochen werden. Er hat im Verwaltungs-, besonders im Baurecht ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Dispẹns der, katholische Kirche: die Befreiung von einer kirchengesetzlichen Vorschrift im Einzelfall durch die zuständige kirchliche Autorität (Bischof, Ordensoberer, Pfarrer), sofern diese nicht dem Papst vorbehalten ist.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Dispens der, -es/-e und (österreichisch und im katholischen Kirchenrecht nur) die, -/-en, Schulwesen: die Befreiung eines Schülers vom Unterricht auf Zeit oder von einem Teil (Schulfach) des Unterrichts.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Ausnahme(bewilligung), besondersdie kirchliche Befreiung von Ehehindernissen z.B. bei Heirat von Cousin / Cousinen (Kinder von Geschwistern)
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42227

Eine Dispens ist in der katholischen Amtssprache und im österreichischen Deutsch und ein Dispens, mit männlichem Genus, die in der Bundesrepublik Deutschland übliche Bezeichnung, für die amtliche Befreiung von einem Verbot oder Gebot.
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https://www.enzyklo.de/lokal/42735

Dispens (franz. Dispense), Erlassung, Dispensation; Erlaubnisschein; dispensabel, wofür D. erteilt werden kann.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Das Kirchenrecht beinhaltete viele Ver- und Gebote (vgl. Fasten, Ehehindernisse). Wenn diese nicht eingehalten werden konnten, gab es die Möglichkeit, sich bei der zuständigen kirchlichen Autorität (Pfarrer, Bischof, Papst etc.) davon befreien zu lassen. Der Papst kann für alle kirchlichen Gesetze (aber nicht für die gö...
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https://www.uni-muenster.de/FNZ-Online/politstrukturen/reformation/glossar.
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