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Dispensierrecht

Dispensierrecht Logo #42000 Unter Dispensierrecht versteht man die Erlaubnis vom Gesetzgeber, Medikamente herzustellen, zu mischen, zu lagern und zu verkaufen – also im Grunde das Führen einer Apotheke. In Deutschland haben das Dispensierrecht neben den Apothekern zur Versorgung von erkrankten Menschen auch Tierärzte (praktizierender Tierarzt) zur Versorgung erkrankter T...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Dispensierrecht

Dispensierrecht

Dispensierrecht Logo #42743(Definition) Unter dem Dispensierrecht versteht man die gesetzliche Erlaubnis, Medikamente herzustellen, zu mischen, zu lagern und zu verkaufen. Das Dispensierrecht entspricht damit im Grunde dem Recht zum Führen einer Apotheke. (Hintergrund) Vor der Medizinalordnung, die 1241 vom Stauferkaiser...
Gefunden auf https://flexikon.doccheck.com/Dispensierrecht

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Dispensierrecht Logo #42871Recht zur Zubereitung und Abgabe von Arzneimitteln (z. B. Apotheke, Tierarzt).
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/dispensierrecht
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