Dispensation (lat., eigentlich "Abwägung"), die Aufhebung einer Rechtsnorm für einen einzelnen Fall; daher Dispensationsrecht, die Befugnis, die Anwendung einer Rechtsnorm für einen gegebenen Fall auszuschließen. Es liegt in der Natur der Sache, daß an und für sich nur diejenige Gewalt von einer gesetzlichen Vorschrift "dispens... Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html