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Direktzusage

Direktzusage Logo #42000 Erteilt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Zusage auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, so handelt es sich um eine Direktzusage oder unmittelbare Versorgungszusage (Pensionszusage), wenn kein anderer Durchführungsweg gewählt wurde. Bei der Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer oder dessen Hinterblieb...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Direktzusage

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Direktzusage Logo #42127Mit einer Direktzusage erteilt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einer Zusage auf eine betriebliche Altersvorsorge. Dabei muss der Arbeitgeber diese Leistungen grundsätzlich selbst erbringen. Es erfolgen keine Einzahlungen in Direktversicherungen, Pensions- oder Unterstützungskassen oder in Pensionsf...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42127

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Direktzusage Logo #42134Direktzusage, in der betrieblichen Altersversorgung die vertragliche Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer bestimmte Leistungen der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung unmittelbar selbst zu zahlen. Die Finanzierung obliegt entweder dem Arbeitgeber oder erfolgt per...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Direktzusage

Direktzusage Logo #42050Eine Form der betrieblichen Altersversorgung. Eine Direktzusage ist eine betriebliche Ruhegeldverpflichtung, die auch als Pensionszusage oder Versorgungszusage bezeichnet wird. Der Arbeitnehmer richtet im Versorgungsfall bei Renteneintritt oder Arbeitsunfähigkeit seine Versorgungsansprüche ge...
Gefunden auf https://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Direktzusage.html

Direktzusage

Direktzusage Logo #42128Mit einer Direktzusage erteilt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Zusage auf eine betriebliche Altersvorsorge. Dabei muss der Arbeitgeber diese Leistungen grundsätzlich selbst erbringen. Es erfolgen keine Einzahlungen in Direktversicherungen, Pensions- oder Unterstützungskassen oder in Pensionsfonds . Der Arbeitgeber muss bei Eintritt des...
Gefunden auf https://www.nettolohn.de//lexikon/direktzusage.html

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Direktzusage Logo #40086Bei der Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, die Versorgungsleistungen unmittelbar selbst zu erbringen und nicht über einen externen Versorgungsträger. Der aus der Innenfinanzierung über Pensionsrückstellungen erwachsende Liquiditätszuwachs ist frei verwendbar.
Gefunden auf https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A
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