
Die Dienstleistungsfreiheit ist eine der vier Grundfreiheiten des Europäischen Binnenmarktes neben der Personenfreizügigkeit, der Warenverkehrsfreiheit und der Kapitalverkehrsfreiheit. Ebenso wie diese hat sie die Beseitigung von Handelshemmnissen innerhalb der Union zum Ziel. Da sie die vorübergehende Tätigkeit in einem Mitgliedstaat regelt, ...
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Eine der vier Grundfreiheiten, die nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften (EG) besteht. Sie geht aus den Artikeln 49 bis 55 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) hervor. Geschützt wird sowohl die Erbringung einer Dienstleistung (aktive Dienstleis...
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Dienstleistungsfreiheit, in Artikel 49 ff. EG-Vertrag begründetes Recht der Staatsangehörigen der EG-Mitgliedsstaaten, in freiem Verkehr in jedem Mitgliedsstaat Dienstleistungen (gewerbliche, kaufmännische, handwerkliche oder freiberufliche Tätigkeiten) zu erbringen. Die Dienstleistungsfreiheit ...
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Mit Dienstleistungsfreiheit wird die Freiheit der EU-Bürger bezeichnet, unbeschränkt Dienstleistungen innerhalb der EU erbringen zu dürfen (Art. 49 EGV).
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Recht der Europäischen Gemeinschaft (EG), eine der vier Grundfreiheiten, Art. 49 – 55 EG-Vertrag; unter Dienstleistung ist eine selbstständige und entgeltliche Tätigkeit zu verstehen, bei der entweder der Erbringer, der Empfänger oder die Dienstleistung selbst eine EU-Binnengrenze überschreitet; jede Beschränkung des freien Dienstleist...
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