[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Dienstherr, des -en, plur. die -en, in einigen Gegenden, derjenige, dem ein Unterthan Frohndienste leisten muß, und der oft noch von dem Gutsherren verschieden ist, Ingleichen der Hausherr, im Gegensatze seines Gesindes. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_6_0_623