
Als Deviseninländer gelten jene Personen die,- sich ständig in Österreich aufhalten und ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben- bei der Einreise nach Österreich den Willen äußern, ihren ständigen Wohnsitz in Österreich zu errichten- ihren Willen zur Rückkehr nach Österreich äu&...
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https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/d/deviseninlaender.php

Natürliche Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben (auch ausländische Gastarbeiter und Studenten). Ferner Personen, die sich bereits über drei Monate mit Verbleibsabsicht wirtschaftlicher Mittelpunkt) in Österreich aufhalten. Juristische Personen, die den Sitz und Ort der Leitung in Inland haben. Inländische ...
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A
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