
Der Deutsche Reichsanzeiger war die amtliche Zeitung des Deutschen Reichs, in der Personalangelegenheiten und Verwaltungsverordnungen des Reiches sowie auch kurze Berichte aus der Arbeit des Parlaments veröffentlicht wurden. Ab 1875 wurden nach § 6 des Gesetz über Markenschutz auch erstmals eingetragene Warenzeichen veröffentlicht. Er erschien...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Reichsanzeiger

Mit deutscher Reichsanzeiger wurde die amtliche Zeitung bezeichnet, in der Personalangelegenheiten und Verwaltungsverordnungen veröffentlicht wurden. Der Reichsanzeiger wurde mit dem preußischen Staatsanzeiger zusammengelegt.
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https://www.lexexakt.de/glossar/deutscherreichsanzeiger.php
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