
Beschränkungen, die das AWG enthält oder die durch RVO auf Grund des AWG vorgeschrieben werden, gelten nicht für Rechtsgeschäfte und Handlung en, die die Bundesbank im Rahmen ihres Geschäftskreises vornimmt oder die ihr gegenüber vorgenommen werden. Als Genehmigungsstelle ausschl. zuständig ist die Bundesbank im Bereich des Kapital - und Z.....
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/deutsche-bundesbank-aussenwirtscha
Keine exakte Übereinkunft gefunden.