
Depositum (lateinisch: das Hinterlegte) bezeichnet ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Depositum
[Archivwesen] - Der Begriff Depositum (lat. das Hinterlegte) bezeichnet Unterlagen, die von Privatpersonen oder Institutionen in einem Archiv hinterlegt wurden. Diese können dort nur verwahrt, aber auch erschlossen werden. Es erfolgt im Gegensatz zu Schenkungen oder Übernahmen keine Eigentumsübertragung. In Depositalvert...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Depositum_(Archivwesen)

(lat. [N.]) ist im römischen Recht die Hinterlegung einer beweglichen Sache, welche der Verwahrer zurückzugeben hat, sobald es der Hinterleger verlangt. Gibtder Verwahrer
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Von Privatpersonen oder Institutionen im Archiv zur Erschließung, Verwahrung und Nutzung ohne Eigentumsübertragung hinterlegte Unterlagen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42594

Von einem Depositum spricht man, wenn Schriftstücke in einem Archiv hinterlegt werden. Dass Eigentum bleibt bei dem Hinterlegenden. Je nach Ausgestaltung des Depositalvertrages kann eine Nutzung der Schriftstücke durch das Archiv und seiner Nutzer erfolgen.
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https://www.lexexakt.de/glossar/depositum.php

Depositum (lat.), eine hinterlegte (deponierte) Sache; dann der Hinterlegungsvertrag (s. Hinterlegung).
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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