
Deckladung , im Seehandelsrecht Bezeichnung für solche Güter, welche auf das Verdeck eines Schiffs verladen werden. Der Umstand, daß dadurch das Schiff leicht überladen, und daß dadurch die Mannschaft bei ihren Arbeiten gehindert werden kann, rechtfertigt das Verbot der D. Doch ist die D. in England bei solchen Gütern gestattet, die gewohnhei...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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