
Der curator rei publicae (c.r.p., lat. wörtlich etwa „derjenige, der sich um das Gemeinwohl kümmert“, auch curator civitatis, im Deutschen manchmal „Stadtkurator“) war ein außerordentlicher Amtsträger im Römischen Reich. Er wurde vom Kaiser bestellt, um in einer Stadt für geordnete Verhältnisse, vor allem in den Gemeindefinanzen, zu...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Curator_rei_publicae
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