
Kontaktaufnahme und Akquisition per Telefon von Finanzdienstleistern mit neuen Kunden bei fehlender Zustimmung des Angerufenen. Die BaFin hat dieses Verfahren untersagt. Sie sieht als Ziel dieser Art der Kontaktaufnahme meist an, den angerufenen potenziellen Kapitalanleger zu überraschen und zu sofortigem Ver-tragsabschluss zu verleiten.
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/coldcalling/coldcalling.htm
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