[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Chor-Herr, des -en, plur. die -en. 1) Bey den Collegiat-Kirchen, ein Geistlicher, der den Gottesdienst in dem Chore abzuwarten hat; ein Canonicus, Stiftsherr, der bey den Kathedral-Kirchen Domherr genannt wird. 2) Regulierte Chorherren, werden die Augustiner-Mönche genannt, nach dem Lat....
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