[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Hofpostamt, des -es, plur. die -ämter, an einigen Höfen, z. B. zu Dresden, ein zunächst zum Behufe eines fürstlichen Hofes bestimmtes, und unmittelbar unter demselben stehendes Postamt. Daher der Hofpostmeister, der demselben vorgesetzet ist.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_2_2938

Bezeichnung für das älteste, im Jahre 1646 eingerichtete Postamt in Berlin, das seit 1700 die Bezeichnung `Hofpostamt` führte. Es war bis zum Jahre 1827, als 62 sog. `Briefsammlungen` hinzukamen, für den gesamten Berliner Postdienst zuständig.
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