
Certiorari ist ein Rechtsterminus (lat. certioro, certiorem facio – etwa bestimmen, zulassen, bestätigen), der auf die Prozesslehre von Ulpian zurückgeht und die Prozesshandlung bezeichnet, mit der ein übergeordnetes Gericht (iudex ad quem) sich an ein untergeordnetes Gericht (iudex a quo) wendet, um seine Entscheidung zu überprüfen. Heute ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Certiorari
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