
Für die Beförderung von Waren im Carnet-TIR-Verfahren gilt das Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport vom 14. November 1975. Bei dem antragsbedingten Zollverfahren (Art. 91 Abs. 2b Ziffern 1-3 des Zollkodexes) müssen die Fahrzeuge oder Behälter zollsi...
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Transport International des Marchandises par la Route. Dokument, welches den Transport ausländischer Waren durch ein Zollgebiet erlaubt.
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Das Carnet-TIR (Carnet-Transport Internationaux Routier)ist ein internationales Zolldokument für Transporte, bei denen Zollgut ohne Umladung über eine oder mehrere Grenzen von einer Abgangszollstelle bis zu einem Bestimmungszollamt befördert werden, sofern der Transport zumindest auf einem Teil der Strecke im Straßenverkehr erfolgt.
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Einsatz für Exporte in Drittländer. Reduzierung der Grenzaufenthalte. LKW muss zollsicher sein (Zollverschlussanerkenntnis).
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42492

Für die Beförderung von Waren im Carnet-TIR-Verfahren gilt das Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport vom 14.November 1975. Bei dem antragsbedingten Zollverfahren (Art.91Abs.2bZiffern1–3 des Zollkodexes) müssen die Fahrzeuge oder Behälter zollsicher hergerichtet und mit einer Verschlußanerkenntnis ausgestattet sein. Die ...
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Internationaler Zollpassierschein
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