
Der Börsenrat ist ein nach {§|2|b_rsg_2007|juris} BörsG von jeder deutschen Wertpapierbörse zu bildendes Gremium. Der Börsenrat setzt sich aus allen an der Börse teilnehmenden teilweise konkurrierenden Gruppen, wie Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen, Emittenten und Anlegern zusammen. Die Anzahl der Mitglieder aus den Reihen der Kredi...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Börsenrat

Besteht aus 18 ehrenamtlichen Mitgliedern, die für 3 Jahre gewählt werden. Dazu gehören Vertreter von Kreditinstituten, Marktteilnehmer, Emittenten und Kapitalanleger. Die Aufgaben des Börsenrates werden in der jeweiligen Börsenordnung festgelegt, u.a. erlässt er die Börsen- und Gebührenordnung, die Gesch&...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42012

Mit Börsenrat wird ein bei Wertpapierbörsen zu errichtendes Gremium bezeichnet, dessen Aufgabe u.a. der Erlass der Börsenordnung, die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung, die Überwachung der Geschäftsführung und der Erlass der Handelsbedingungen ist. Der Börsenrat setzt sich zusammen aus Vertretern der am Börsenhandel zugelasse...
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https://www.lexexakt.de/glossar/boersenrat.php
(Börse & Finanzen) Der Börsenrat besteht aus 24 Mitgliedern, die für 3 Jahre gewählt werden. Die Aufgaben des Börsenrates werden in der jeweiligen Börsenordnung festgelegt; u.a. erlässt er die Börsen- und Gebührenordnung, die Geschäftsordnung für die Geschäftsführung, die Bedingungen für...
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https://www.onpulson.de/lexikon/6186/boersenrat/
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