
Der Verbrauchsgüterkauf ist ein Begriff des Schuldrechts. Im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist er in den {§|474|bgb|juris} ff. geregelt. Die Vorschriften sind im Rahmen der Schuldrechtsmodernisierung mit Wirkung vom 1. Januar 2002 in das BGB eingefügt worden, um die Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie der Europäischen Union (EG-RL 99/44...
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Verbrauchsgüterkauf, bürgerliches Recht: Kauf einer beweglichen Sache (neu oder gebraucht) durch einen Verbraucher von einem Unternehmer (§ 474 Absatz 1 BGB). Auf den Verbrauchsgüterkauf finden grundsätzlich die allgemeinen Bestimmungen des Kaufrechts Anwendung, soweit nicht die §§ 474† †™479 BGB e...
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Gemäß der Legaldefinition in § 474 BGB liegt ein Verbrauchsgüterkauf vor, wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache kauft.
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https://www.lexexakt.de/glossar/verbrauchsgueterkauf.php

besondere Form des Kaufvertrages, bei dem ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache kauft (§ 474 Abs. 1 Satz 1 BGB); 2002 aufgrund europarechtlicher Vorgaben in das BGB aufgenommen. Nach § 475 Abs. 1 BGB sind die Regeln über die Mängelhaftung für Verbrauchsgüterkäufe zwingend; vertragliche...
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